Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesorganisationsgesetz

LOG NRW

§ 10 Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen6 Entscheidungen

Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden und ihre späteren Veränderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt nachrichtlich bekannt.

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